Campingplatz Würschnitzer Str. 20 - Radeburg
Campingplatzordnung
für Dauercamper, Kurzurlauber und Besucher des Campingplatzes am Stausee in Radeburg.
Liebe Gäste des Campingplatzes,
wir begrüßen Sie herzlich auf unserem Campingplatz. Wir bitten um Ihr Mitwirken, Camping im Einklang mit der
Natur zu praktizieren und dabei folgende Punkte einzuhalten.
I. An – und Abmeldung
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der angekommene Campinggast bzw., Besucher meldet sich daher zuerst an der Rezeption. Bei der Anmeldung Ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener campen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast wieder ab. Der Standplatz ist vom Campinggast bei seiner Abreise in sauberen Zustand zu verlassen.II. Nutzungsentgelt
Der Campinggast bzw. Besucher zahlt das aktuell gültige Nutzungsentgelt welches öffentlich aushängt. Die Entgelte für Kurzcamper sind am Anreisetag zu entrichten.Der Mieter und die im Haushalt wohnenden Personen sind berechtigt, die gepachtete Fläche zu nutzen. Alle anderen Nutzer werden als kurzfristige Besucher gewertet und zahlen die normalen Gebühren für Kurzzeitcamper oder Besucher. Sie sind ferner in die Campingplatzordnung einzuweisen.
Unter alle im Haushalt wohnenden Personen, werden der im Vertrag stehende Pächter, dessen Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren bezeichnet. Kurzfristige Besucher eines Dauercampers sind alle anderen Besucher.
III. Pflege der Grünfläche
Die Grünfläche ist in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Anhäufungen von Schrott oder Müll sind nicht zugelassen. Feste Bauten, sofern sie einer Baugenehmigung bedürfen sind nicht erlaubt. Hecken sind so zu beschneiden das sie den Nachbarn wie auch den Durchgangsverkehr auf den Zugangswegen nicht behindern und eine Höhe von 150 cm nicht überschreiten.IV. Stromabnahme
Jeder Stromabnehmer hat nur seine ihm zugewiesene Steckdose zu benutzen. Jeder Dauercamper ist verpflichtet bei Störung seine Anlage laut DIN VDE 0100 Teil 721 und 722 überprüfen zu lassen. Die Bezahlung der Stromkosten hat nach der Ablesung spätestens bis zum Ende der Saison 31. Oktober an der Rezeption zu erfolgen. Bei säumigen Zahlern kann eine Abschlagzahlung für die Stromkosten für die kommende Saison erhoben werden.V. Befahren des Campingplatzes mit dem KFZ
Jeder Dauercamper erhält mittels Schrankenkarte den Zugang mit seinem KFZ zu seinem Stellplatz. Der Camper erhält diese Karte nur in Verbindung mit seinem Stellplatz gegen Hinterlegung einer Kaution von 25,00. Diese Schrankenkarte ist personengebunden. Eine Übertragung und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und stellt eine grobe Vertragsverletzung dar. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Campingplatz ist das Befahren mit PKW, Quad, Motorrad und Moped nur im Schritttempo (5 Km/h) gestattet. Die Fahrzeuge sind nur zur An- und Abreise und in dringend begründeten Fällen zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung kann die Karte gesperrt werden. Parken ist wie unter III. beschrieben auf dem jeweiligen Stellplatz vorgesehen. In einzelnen Fällen kann ein Stellplatz gesondert vermietet werden. Hierfür ist ein Parkausweis, der gegen eine Gebühr an der Rezeption erhältlich ist, zu lösen. Dieser Parkausweis ist sichtbar im abgestellten KFZ zu hinterlegen. Parken auf den Zugangswegen und nicht genehmigten Flächen ist aus Brandschutzgründen (s. Brandschutzordnung) verboten. Das Waschen oder Reparieren von KFZ auf dem Campingplatz ist nicht gestattet.VI. Ruhezeiten auf dem Campingplatz
Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind von 13.00 – 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und von 21.00 – 7.00 Uhr (Nachtruhe) festgelegt. In dieser Zeit ist jegliche Lärmbelästigung durch Rasen mähen und Bauarbeiten zu unterlassen. Beschallung durch Autoradios oder Stereo-Anlagen sind generell zu unterlassen. Radios und Fernseher sind auf „Zimmerlautstärke“ einzustellen. Umfangreiche Bauarbeiten an den Campingeinrichtungen sind im Zeitraum, des vereinbarten Pachtvertrag zulässig.VII. Spielplatz und Stausee
Baden im Stausee sowie die Benutzung der Spiel- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haben ihrer Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Mit den ausgeliehenen Booten oder Stand-Up Paddles und eigenen Schlauch- und Faltbooten kann der Stausee genutzt werden. Motorbetriebene Boote sind nicht erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass die äußeren Bojen nicht überfahren werden.VIII. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen
Auf Sauberkeit legen wir im Interesse aller Gäste großen Wert. Wir bitten jeden Camper/Benutzer die Toiletten sowie auch die Waschbecken und Duschen so zu verlassen wie er wünscht diese vorzufinden. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitären Einrichtungen nur in Begleitung von Erwachsenen nutzen. Die Besuchertoilette (Würfel) steht nur Besuchern, Badegästen und Mitarbeitern des Campingplatzes zur Verfügung. Für die Entsorgung der Chemietoilette stehen gesonderte Vorrichtungen hinter der Sanitäreinrichtungen zur Verfügung. Nur dort dürfen diese Chemietoiletten entsorgt und gereinigt werden.IX. Haustiere
Alle mitgeführten Haustiere sind an der Rezeption anzumelden. Hunde jeglicher Größe sind auf dem Campingplatz generell an der Leine zu führen. Für Hunde- und Katzenhaltung ist eine Gebühr an der Rezeption zu entrichten. Verunreinigungen durch Hunde und Katzen sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem vorkommen, sind diese durch den Hunde-bzw. Katzenhalter sofort zu entfernen. Das Gassi gehen innerhalb des Campingplatzes ist untersagt. Es ist untersagt, streuende oder ausgesetzte Katzen anzufüttern und sie während des Aufenthaltes auf dem Campingplatz zu halten und zu versorgen.X. Feuer-Feuerwerkskörper-Grillen
Offene Feuer jeglicher Art, gleichermaßen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind strengstens verboten. Es wird an dieser Stelle eindringlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzordnung vom September 2013 und deren Einhaltung hingewiesen. Erlaubt ist das beaufsichtige Benutzen von Holzkohlegrills, außer bei der Waldbrandstufe 3 und 4.XI. Müll und Abfälle
Abfälle aller Art sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Dabei ist auf Ordnung und Sauberkeit um die Müllbehälter besonders zu achten. Wertstoffe wie Papier, Pappe Kunststoffe, Blechdosen und Glasflaschen sind vom Hausmüll getrennt zu entsorgen. Neu ist seit dem 01.01.2015 die gesetzliche Vorschrift, dass Bioabfälle gesondert in den braunen Tonnen und nicht im Hausmüll entsorgt werden müssen. Das Mitbringen von Müll und Entsorgen auf dem Campingplatz ist verboten. Die Entsorgung von Schrott, Sperr- und Sondermüll (Fernseher, Kühlschränke, Waschmaschinen, Polstermöbel, Gartenmöbel o.ä.) ist untersagt und wird ggf. strafrechtlich verfolgt.XII. Hausrecht
Der Bertreiber des Campingplatzes sowie seinen bevollmächtigen Mitarbeiter oder bevollmächtigten Vertragspartnern sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Sie können die Aufnahme von Besuchern/Übernachtungsgästen bzw. das Betreten und Befahren des Campingplatzes verweigern oder Besucher/Übernachtungsgästen vom Campingplatz verweisen wenn dies im Interesse anderer Gäste bzw. zur Einhaltung der Campingplatzordnung erforderlich ist.XIII. Kündigung des Stellplatzes für Dauercamper
Dauercamper schließen einen Vertrag für einen bestimmten Zeitraum ab. Dieser Vertrag kann vom Dauercamper wie auch vom Betreiber einen Monat vor Saisonende also bis zum 30.09. des Jahres gekündigt werden. Kündigt der Dauercamper vorher, so hat er keinen Anspruch auf eine Rückzahlung des bereits entrichteten Gesamtentgeldes. Eine Neubelegung des Dauerstellplatzes ist nur mit Absprache und nach Zustimmung des Betreibers zulässig.XIV. Haftung
Der Betreiber haftet nicht für: - Schäden an Wohnwagen, Zelten, KFZ und Zubehör - Schäden durch Wild, Überspannung, Brand, Sturm, Überschwemmung, sonstige Witterungseinflüsse oder deren Folgen die auf den Campingplatz entstehen - die Einwirkungen durch Lärm, Schmutz, Geruch und deren Folgen - den Verlust oder die Beschädigung der vom Campinggast eingebrachten Gegenstände (u.a. PKW) - Schäden, die durch Ausfall oder Störung von Strom -und Wasserversorgung entstehen - Schäden, die durch die Nutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Geräte und Anlagen entstehen es sei denn, diese sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner bevollmächtigen Mitarbeiter verursacht. Diese Campingplatzordnung gilt ab den 01.10.2023 und ersetze die bisherige Campingplatzordnung. Jede Änderung der Platzordnung bedarf der Schriftform. Die Bekanntgabe der Campingplatzordnung erfolgt durch Aushang direkt am Eingang.XV. Winterstand
Dem Pächter ist die Nutzung der Stellfläche auch während der Wintersaison (1.11 bis 31.03) gestattet, wenn dies Vertraglich durch eine Winterstandsgebühr in Höhe von 150,00€ geregelt wurde. Dieser ist erst nach Zahlung des Vertraglich vereinbarten Entgeldes dazu Berechtigt. Während der Wintersaison findet jedoch kein Winterdienst von Seiten des Betreibers statt und die Sanitäranlagen sind nur beschränkt nutzbar.
Notruf: 112
Campingplatzleitung: 035208 2457